Westphalen & Kumleben – Rechtsanwälte Hamburg

Westphalen & Kumleben

Rechtsanwälte - Hamburg

Rechtsgebiete » Verkehrsrecht

In den letzten Jahren wurde der Bußgeldkatalog oft geändert, wobei die Bußen regelmäßig heraufgesetzt wurden. Auch die Möglichkeit zur Verhängung von Fahrverboten wurden erweitert.

Bei Bußgeldern ab EUR 40,00 kommen regelmäßig Punkte in der Verkehrssünderkartei zur Eintragung. Sobald 8 Punkte angesammelt wurden, kann eine gebührenpflichtige schriftliche Verwarnung ausgesprochen werden. Durch Seminare können Punkte abgebaut werden. Kommt zwei Jahre lang keine neue Tat hinzu, bzw. keine neuen Punkte zur Eintragung, werden die bestehenden Punkte gelöscht. Anderenfalls werden alle Punkte zusammenaddiert und bleiben gemeinsam wieder für zwei Jahre stehen, sodass sich über die Jahre schnell Punkte ansammeln können und bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen.

Aus unserer langjährigen Beratungspraxis wissen wir, dass Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis für unsere Mandanten von außerordentlicher Bedeutung sind. Gerade in Verkehrsbußgeldangelegenheiten lohnt es sich oftmals gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, Akteneinsicht zu nehmen und nötigenfalls vor Gericht zu ziehen.

Unser Angebot in Bußgeldangelegenheiten erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

Selbstverständlich wickeln wir für Sie auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Verkehrsunfällen ab (Regressforderungen, Mietwagenkosten, Schmerzensgelder etc.).

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